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Aktualisiert: 26. Apr. 2021



Mit dem Ja zur Verhüllungsinitiative hat das Schweizer Stimmvolk zwei wichtige Entscheide gefällt. Einerseits hat nun die Strafbehörde gegen verhüllte, kriminelle und gewaltbereite Randalierer und Chaoten bessere Chancen.

Anderseits wurde gegen den radikalen Islam ein Zeichen gesetzt. Es war kein Entscheid gegen die muslimische Religion, sondern gegen islamische Extremisten, die ihre Weltanschauung über die schweizerische Rechts- und Gesellschaftsordnung stellen wollen.

Die Volksinitiative wurde von SVP-Exponenten lanciert und im Abstimmungskampf einzig von der SVP unterstützt. Es ist erfreulich, dass die Initiative trotzdem breite Unterstützung erhielt von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die sich von der Sache leiten liessen statt von den Nein-Parolen der anderen Parteien.


Werner Laube, Präsident SVP Lengnau


Ein freies und selbstbestimmtes Land wie die Schweiz hat die Einwanderung selber zu steuern, wie dies die meisten erfolgreichen Länder der Welt tun.

Probleme der masslosen Zuwanderung endlich lösen Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 gibt es eine unkontrollierte und masslose Zuwanderung in die Schweiz. Pro Jahr wandern 60‘000 bis 80‘000 Personen mehr in unser Land ein als es verlassen. Die negativen Folgen sind schmerzhaft: Einheimische Arbeitsplätze werden zusehends gefährdet, namentlich ältere Leute verlieren ihre Stelle und werden durch junge Ausländer ersetzt, der Wohnraum wird knapper, die Mieten und Hauspreise steigen und die Landschaft wird zubetoniert. Züge, Strassen und Schulen platzen aus allen Nähten. Migranten verändern unsere Kultur. Plätze, Züge und Strassen werden unsicherer. Hinzu kommt, dass praktisch die Hälfte aller Sozialhilfebezüger Ausländer sind. Entsprechend steigen die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden ins Unerträgliche.

Personenfreizügigkeit ausser Kraft setzen, notfalls kündigen Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Verhandlungsweg das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU spätestens zwölf Monate nach Annahme der Begrenzungs-Initiative ausser Kraft zu setzen. Ist eine Verständigung in dieser Zeit nicht möglich, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen innert 30 Tagen zu kündigen.

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